Die traumatischen Erinnerungen an Vorkommnisse der Gewalt gegen allein verschickte Kleinkinder in Kindererholungs- und Kurheimen während der 50-90er Jahre sind keine Einzelfälle, sondern sind in allen Regionen und zahllosen Kurorten vorgekommen.

Der Initiative Verschickungskinder liegen inzwischen über 1600 diesbezügliche Berichte aus allen Bundesländern mit Kinderheilstätten in Kurorten vor. In den Berichten finden sich zahllose detaillierte Beschreibungen von Gewalt, die sich auf ganz normale kindliche Bedürfnisse beziehen, wie das Bedürfnis nach Essen, Ausscheidung, Zuwendung und Beschäftigung.

Im damaligen „Standardwerk über Kinderheime und Kinderheilstätten“ von Sepp Folberth, finden sich zahllose Wildereien in der Pädagogik, zb. Empfehlungen, für „abartige Kinder“ ,

Der Autor empfiehlt ausdrücklich: Keine Verabschiedungen der Eltern von ihren Kindern zu ermöglichen, und keine Besuche, angeblich um Heimweh zu vermeiden. Er plädiert für ein striktes Besuchsverbot für Eltern, selbst bei Säuglingen, das man auf keinen Fall lockern dürfte, nicht mal im Falle einer akuten Erkrankung. Diese sollte man den Eltern erst mitteilen, wenn sie schon wieder vorüber sei. Dazu wird empfohlen, nie unter 6 Wochen zu verschicken, bei Säuglingen sogar längere Kuren, bis zu 16 Wochen, auch wird eine strikte Briefzensur gefordert und gerechtfertigt.

Desweiteren haben wir unter der Überschrift „Strafen“ 16 verschiedene Strafen gefunden, die der Prof. Hans Kleinschmidt (NS-Arzt) Leiter Kinderheilstätte Bad Dürrheim als eine “ärztliche Empfehlung” den pädagogischen Mitarbeiter*innen der Kinderheilstätten empfiehlt…

Wir wünschen uns eine Unterstützung unseres Antrags auf Bürgerforschung, damit die vielen Betroffenen mehr über ihre vergessenen Aufenthalte herausfinden können.

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