…der sich sehr für unser Anliegen eingesetzt hat.

Das Gründungsteam des Vereins “Aufarbeitung Kinderverschickungen NRW e.V.” freut sich Folgendes mitteilen zu können:

Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, und der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW, werden gemeinsam, auf Antrag der SPD, am 07.06.2021, 13.00 – 16.00 Uhr eine Anhörung zum Thema Kinderverschickungen durchführen. Der Antrag der SPD lautet: “Trauma Verschickungskind. Verschickt um gesund zu werden – Demütigung und Gewalt gegen Kinder in Kinderheilanstalten”.
Die Anhörung wird voraussichtlich als Live-Stream ins Internet übertragen und zudem aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnung wird ggf. im Anschluss an die Sitzung im Internet abrufbar sein. Hochrangige Vertreter von ca. 22 Organisationen, die an Verschickungen beteiligt waren, sind eingeladen. Anja Röhl, Bundeskoordination und Detlef Lichtrauter, Landeskoordination NRW nehmen als Sachverständige der „Initiative Verschickungskinder“ teil. Auszug aus dem Antrag der SPD-Fraktion: Der Landtag stellt fest:

  • Im Zuge der Verschickung haben zahlreiche Kinder unvorstellbares Leid erfahren, das bis heute nicht aufgearbeitet worden ist.
  • Staatliche Kontrolle hat in dieser Zeit versagt und damit das Leid der Kinder ermöglicht.
  • Staat, Träger und Selbstverwaltungsorgane müssen sich ihrer historischen Verantwortung stellen und aktiv Aufklärung und Aufarbeitung vorantreiben. Ehemalige “Verschickungskinder” müssen in ihrem berechtigten Anliegen der Aufarneitung unterstützt werden.
  • Der Landtag erkennt das Leid, das zahlreiche Verschickungskinder erfahren haben an und spricht sein Mitgefühl für erlittenes Unrecht aus.

Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • die Vernetzungsarbeit der Verschickungskinder zu unterstützen, dafür müssen die nötigen haushalterischen Mittel bereitgestellt werden.
  • die Schaffung niedrigschwelliger therapeutischer Hilfsangebote für Betroffene zu unterstützen.
  • den Aufbau einer Geschäftsstelle für die Interessenvertretung der Geschädigten zu unterstützen.
  • zu prüfen, wie die Aufarbeitung der Misshandlungen und Missbräuchein den Einrichtungen vorangetrieben werden kann.
  • zu prüfen, wie die öffentliche Auseinandersetzung mit der Thematik gestärkt werden kann, z.B. mit Informationstafeln an den ehemaligen Einrichtungen.
  • das staatliche Versagen bei der Aufsichtspflicht anzuerkennen und die Geschädigten bei der Aufklärung zu unterstützen.
  • wissenschaftliche Aufarbeitung und damit verbunden Recherche von Wissenschaftlern sowie von Betroffenen in den Archiven staatlicher Einrichtungen und Institutionen zu erleichtern und zu fördern.
  • einen Runden Tisch mit den beteiligten Stellen und Vertretern der Geschädigten einzuberufen und Möglichkeiten der Aufklärung und Unterstützung zu besprechen.
  • auf Ebene der Bundesländer in den Austausch einzutreten, um eine Bundesratsinitiative zur Aufarbeitung zu starten. Die Aufklärung der Misshandlungen und Missbräuche in den Einrichtungen soll vorangetrieben werden.