Landesbüros und Bundesbüro einrichten
Der Landesministerkonferenz-Beschluss vom Mai 2020 zur Anerkennung unseres Leids braucht praktische Umsetzung:
Die „Initiative Verschickungskinder“ braucht ein Bundesbüro und kleine, ehrenamtlich betriebene Büros in jedem Bundesland! Beginn mit den Bundesländern, wo jetzt schon aktive Gruppen unserer Initiatuve existieren: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin, NRW und Hessen, weitere müssen folgen.
Für die Landesbüros brauchen wir minimum jeweils 30.000.- Euro pro Jahr, für das Bundesbüro benötigen wir mindestens 50.000.-, denn hier wird die zentrale Webseite gemacht, über die die gesamte Kommunikation läuft.
Wir finden unsere Forderungen sehr bescheiden, adäquat und angemessen. Wir wünschen uns eine unbürokratische und schnelle Hilfe. Wir benötigen das Geld für Beratung und Recherche, für die Einrichtung von eigenen Archiven, für die Organisation von Betroffenengruppen zum Gedankenaustausch
Konkrete Ideen Zur Umsetzung:
1) Einen Raum plus Telefon, WLAN, plus eine Arbeitsstelle für eine/n koordinierende Betroffene/n zwecks Beratung, regelmäßiger Treffen, Selbsthilfe und Recherche in den Landesarchiven bzgl. unseres Themas.
2) Ein monatlicher Geldtopf für Aufwandsentschädigung (1000.-) für die Bereitstellung einer telefonischen Beratungshotline an diesem Ort, aus selbst ausgewählten Beraterinnen und/ oder Therapeutinnen, die sich diese Sprechstunden ehrenamtlich, gegen Aufwandsentschädigung, teilen, die neue Betroffene beraten und bei der Recherche helfen.
3) Die Beratungs-Tel.Nr. sollte durch Rufumleitung zu den jeweiligen Historikerinnen und Beraterinnen, umgeleitet werden, und von Zuhause aus stattfinden können.
5) Bundes- und Länderarchive mit Dokumenten, die sich von Betroffenen aus diesem Bundesland und über Heime aus diesem Bundesland zusammensammeln lassen.
6) Das Ganze würde sich problemlos in Räumen machen lassen, die sowieso schon öffentlich finanziert sind, dh Miete sollte die Initiative nicht zahlen müssen, das sollte gesponsert werden. Für einen 400.-Job und Aufwandsentschädigung zusammen könnte die Landesbehörde 1400.- monatlich zur Verfügung stellen.
7) Die Organisationsform bleibt jedem Bundesland und seinem Verschickungs-Kinder-Team selbst überlassen. Alle sind Teil der „Initiative Verschickungskinder“, wie sie sich auf Sylt gegründet hat. Geld kann unter dem Stichwort „ Vernetzung“ und dem jeweiligen Bundesland zweckgebunden auf unser Konto gespendet und dann zweckgebunden ausgezahlt werden.
8) Ziel ist eine Ausstellung in jedem Heimort anzuregen, wo Betroffenenberichte aus diesem Heimort offen auf großen Plakaten der Öffentlichkeit präsentiert werden, sowie Gedenksteine auf zentralen Plätzen dieser Kurorte.
Diese „Soforthilfe“ wäre das, was als Mindestbedarf in den Bundesländern nötig wäre, um die Erinnerungs- und Aufarbeitungsarbeit wirksam vor Ort und regional zunächst einmal anzuschieben.
Alle diese Forderungen sind vom Verein AEKV e.V. In einem bundesweiten Forschungsvorhaben im Rahmen der Bürgerforschung 2020 entwickelt und formuliert worden. Die Umsetzung muss jetzt, zusammen mit den Verantwortlichen, so schnell wie möglich umgesetzt und durchgesetzt werden. Die Masse der Menschen, die sich erinnern und ihren Erlebnissen nachgehen und sie aufarbeiten wollen, erfährt einen stetigen Zuwachs durch jede Presseveröffentlichungen, die Betroffenen scheinen wirklich in Millionen zu zählen, ihnen allen muss Gehör verschafft werden, sie alle müssen in die Lage versetzt werden, ihren Aufenthalten nachzuforschen.