Eine historische Liste findet sich in diesem Buch: Sepp Folberth: Kinderheime Kinderheilstätten 2. Auflage von 1964. Die historische Liste macht keinen Unterschied zwischen Kinder-Erholungsheimen und Kinderheilstätten, in allen wurden 6-Wochenkuren zur Erholung angeboten, und etwa 7 bis 8 mal im Jahr durchgeführt. Alle strebten an, als „Kinderheilstätten“ anerkannt zu werden, auch wenn kein Arzt im Hause oder der Leiter war. In alle wurden Kinder erst nach Diagnose durch einen Arzt oder auf Empfehlung des Gesundheitsamts geschickt. Das Besondere an den „Verschickungsheimen“ war das „Medizinische“, es war die Voraussetzung zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Nur diese Fahrten aus gesundheitlichen Gründen nannte man „Verschickungen“, die Eltern konnten nicht selbst über den Zeitraum entscheiden.

Ihr könnt die historische Liste hier bestellen: erstinfo@verschickungsheime.de

Die dort dokumentierten Einrichtungen wurden über eine Fragebögenverschickung an alle Verschickungs- und Kurheim-Institutionen erstellt(Selbstaussage im Vorwort). Das Buch listet 1143 Heime auf, dazu auch andere Institutionen, die aber direkt und indirekt mit der Verschickung zu tun hatten. Es ist davon auszugehen, dass das Buch als Handreichung für Gesundheitsämter und Endsendestellen auch an all diese Institutionen zurück ging und daher in der gesamten Branche als Grundsatzwerk fungierte.

Die aufgeführten Heime, nach Bundesländern geordnet, geben einen Einblick auf Verschickungsheime von 1964.

Da davon auszugehen ist, weil das schon in mehreren Fällen ermittelt wurde, dass die Fragebögen an Sepp Folberth nicht alle Verschickungsheime zurückgeschickt haben, weil eventuell auch eine Druckkostenbeteiligung damit verbunden waren, kann die Anzahl der betreffenden Institutionen höher liegen. Daher ist ein wichtiges Ziel jeglicher Bürgerforschung, für jedes Bundesland und jeden Heimort neu und ergänzend aktuellere Listen zu erarbeiten, die jeweils durch neu auftauchende Betroffenenaussagen und Dokumente ergänzt werden. Dazu kann man die Hilfe seiner Landesarchive bekommen, wie man an den Beispielen Landesarchiv Baden-Württemberg und Landesarchiv NRW gut sehen kann.

ZUM BEGRIFF: KINDERHEIM in historischen medizinischen Büchern und in Kurorten:

Der Begriff KINDERHEIM meint hier nicht das Dauerkinderheim der Fürsorge, was in der Pädagogik als Begriff für das Fürsorge- oder Waisenheim üblich war, es wird in medizinischen Büchern immer mit dem KINDERERHOLUNGSHEIM synonym verwandt, wo die 6-Wochen-Erholungskuren angeboten wurden. Das gilt für medizinische Dokumente, und alle historischen Dokumente aus Kurorten. Es ist hier, selbst wenn von Dauerheimplätzen die Rede ist, nicht vom klassischen Fürsorgeheim die Rede, in dem Kinder aus pädagogisch-sozialen, also nicht medizinischen Gründen untergebracht waren. Das betrifft auch medizinische Versuchsreihen für Pharmaunternehmen. Die Belege, die sich darüber bisher anfanden, bezogen sich, wie zB. bei Dr. Hans Kleinschmidt aus Bad Dürrheim, ausschließlich auf Kinderheime der 6-Wochen-Verschickungsindustrie. Das hier derselbe Begriff wie in der Jugendhilfe benutzt wird, kann uU zu Missverständnissen führen.