KIEL. Menschen, die in der Zeit von 1949 bis 1975 als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder-und Jugendpsychiatrie untergebracht waren, haben oftmals Leid und Unrecht erfahren. Bund, Länder und Kirchen haben für diesen Personenkreis daher die Stiftung Anerkennung und Hilfe gegründet, damit Betroffene aus Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie finanzielle Unterstützungsleistungen erhalten können. Betroffene können noch bis zum 30. Juni einen entsprechenden Antrag bei der Anlauf- und Beratungsstelle in Neumünster stellen. Bislang hat die Stiftung rund 10,2 Millionen Euro an die Betroffenen ausgezahlt. mehr Infos