Die Gewalt gegen Kinder in Verschickungsheimen war nicht zeitgemäß
Foto: Archiv Christoph Heidrich
Seit Monaten gibt es in der NOZ eine Serie von Artikeln über das Verschickungsthema, hier ein besonders interessantes Beispiel aus einer Diplomarbeit der 80er Jahre:
Christoph Heidrich, der damalige Student, schickte an Kindererholungsheime in den 80er Jahren u.a. einen Fragenkatalog. Insgesamt 13 Heime auf den ostfriesischen Inseln antworteten, eine Frage lautete: „Sind Besuche und Telefonate der Eltern mit den Kindern erlaubt?“ Eine Auswahl der Antworten fiel wie folgt aus:
- „Besuche nein, Telefonate ja“
- „Nein“
- „Besuche nicht gern gesehen, Telefonate nur an den Geburtstagen der Kinder“
- „Besuche nein, Telefonate mit den Kindern nein, mit den Erziehern ja“
- „Nein, in Ausnahmefällen ja“
- „Offiziell nicht, große Kinder haben zweimal in der Woche Ausgang, können dann natürlich telefonieren, wenn Eltern da sind, werden sie nicht weggeschickt“
Kinder sollten durch den Kontakt mit den Eltern in der Kur nicht „verwirrt“ werden, d.h. wenn sie Vater oder Mutter sehen oder hören, könnte es sein, dass sie mit nach Hause wollten, so wurde es Christoph Heidrich als Grund genannt. Doch das war nicht der einzige Anlass. Er schreibt, wie die NOZ zitiert: „Ein anderer Grund ist jedoch leider die Angst, Kinder könnten die Vorfälle unwahr oder verfälscht den Eltern berichten, die nun versuchen Aufklärung zu erlangen“.
Diplomarbeiten zu diesem Thema können interessanten Aufschluss darüber geben, dass die „Erziehungsmaßnahmen“ und Bedingungen in den Verschickungsheimen auch damals nicht „zeitgemäß“ waren, wie uns immer wieder, rechtfertigend und die Gewalt abschwächen wollend, gesagt wird. Wir versuchen an diese Arbeit heranzukommen.
Die Artikelserie in der NOZ ist höchst interessant und wir werden uns bemühen, sie vollständig für unsere Initiative dokumentieren zu können.