Es gibt über euch persönlich meist keine Heimakten. Ihr könnt aber über Eurer Verschickungsheim Akten finden. Das sind Verwaltungsakten mit Briefwechsel, die die Träger eures Heimes mit demJugendamt oder anderen Behörden geführt haben. Draus kann man sehr viel entnehmen! Personalkosten, Betreuungsschlüssel, Ausstattung, und man kann auch oft die menschliche Haltung der Heimbetreiberin oder des Heimbetreibers erkennen und analysieren. Es finden sich dort Informationen über Seuchen und Todesfälle, auch Obduktionsbefunde haben wir schon gefunden. Wenn Ihr bei euren Anfragen bei Trägern Eurer ehemaligen Heime gesagt bekommt, ihr würdet nur dann Akteneinsicht bekommen, wenn ihr auf persönliche Entschädigung verzichtet, dann meldet uns das bitte, das ist kriminell! Die meisten Träger werden zugänglicher, wenn sich viele Betroffene aus einem Heim melden. Die Verwaltungs-Akten der Kindererholungsheime und -heilstätten finden sich in Landes- Kreis- und Stadtarchiven, meist nicht bei den Trägern!

Das Recht auf Akteneinsicht in die Heimakten ist durch Euer Betroffenheitsinteresse an Aufarbeitung und Ursachenforschung hinreichend gerechtfertigt. Außerdem könnt ihr nach Absprache mit uns, ehrenamtlich im Auftrag des Vereins AEKV e.V. in den Archiven nachforschen. Auch Sperrfristverkürzungen beantragen.

Geht möglichst nicht allein in die Verhandlung mit ehemaligen Trägerinstitutionen. nehmt euch andere Betroffene und / oder örtliche Presse eures Vertrauens mit. Regt Träger dazu an, ihre Akten zwecks öffentlicher Akteneinsicht, ihre Akten in die Staats- und Landes-Archive zu überführen.

Wir suchen noch Heimort-Verantwortliche als Ansprechpartner, meldet euch! Der Erinnerungsaustausch über Namen und Gegebenheiten, an Situationen und Bestrafungsmethoden kann im gemeinsamen Gespräch besser zusammengepuzzelt werden. Denkt immer daran: Ihr seid nicht allein betroffen gewesen, wir waren ungeheuer viele, und unsere Erinnerung wächst mit den Erinnerungen der anderen, gemeinsam sind wir unschlagbar!