Argumentationshilfe – Zeitgemäßheit

Hier findet ihr den ersten Beitrag einer Reihe von Argumentationshilfen für den Umgang mit Menschen, die das besondere Leid in den Kindererholungsheimen noch nicht verstanden haben, oder bewusst kleinreden wollen. Es werden die immer gleichen Gegenargumente ins Feld geführt, hier den ersten Beitrag zum Gegenargument Zeitgemäßheit:

Gegenargument Zeitgemäßheit:

… dass man die damaligen Vorfälle nicht mit heutigen Standards messen kann, das sei noch „Schwarze Pädagogik“ gewesen, die es damals überall gab…

Argumentationshilfen:

1. Argument: Praktikantinnenberichte und -beschwerden

Wir haben etliche Berichte von Praktikanten von damals, die die Vorfälle damals schon, Ende fünfziger, Anfang sechziger, Anfang siebziger und Mitte Siebzigerjahre alarmierend und traumatisch fanden und nicht selten sogar von einer Hölle sprachen und davon, dass die Kinder dort für ihr ganzes späteres Leben geschädigt werden würden, damalige Praktikanten haben sich darüber beschwert, haben darüber Zeitungsartikel und Briefe geschrieben, diese Zeitungsartikel und Beschwerden sind damals nicht ernst genommen, sondern unter den Tisch gekehrt worden, und die Beschwerdeführerinnen sind denunziert und als linksradikal abgekanzelt und mit Berufsverbot belegt worden. ( Röhl, 21,a,b, Röhl 2022, sowie die Humbold-Unistudie (2025) Kapitel über Beschwerden, STERN 1969)

2. Argument: Aktenstudium und Jugendamtsbeschwerden

In Akten haben sich in verschiedensten dieser Heime ganz unterschiedlicher Bundesländer immer wieder dieselben Muster von gewalterzeugenden Bedingungen gefunden, die sich von damaligen Kindergärten und Schulen, aber auf Privat – Familien unterscheiden (Schmuhl, 2023): 

2.1: Unterbesetzung, Überbelegung:

im Sommer waren die Heime überbelegt mit Kindern, Gruppen wurden von unbezahlten Praktikantinnen geführt,die 50-Stundenwochen ableisten mussten. 

im Winter waren die Heime noch extremer unterbesetzt mit Personal, da gabs kaum Praktikantinnen mehr, die Gruppen waren also viel zu gross, die Anzahl der Kinder viel zu groß, so dass die Sorgearbeit, Pflege und Betreuung nicht mehr leistbar war, so das es zu massiven Überforderungs- Situationen kam, die den Kindern Angst machten und zu Traumata führte ( die Kinder mit Nummern ansprechen, da sich die Namen nicht gemerkt werden konnten, einheitliche Heimkleidung austeilen, um nicht waschen zu müssen, die weinenden Kinder nicht trösten, sondern anbrüllen, den Kindern verbieten, zu weinen, zu reden, zu spielen und sich zu bewegen, keine  Trauer zu zeigen und keine Sehnsucht zu äussern oder in Briefen an ihre Eltern zu schreiben, stattdessen durch drastische Strafen versuchen „durchzukommen“.

2.2: Keine Spielzimmer, Spielsachen, Anregungen, Aktivitäten:

Die Häuser waren voller Bettenräume, ein großen Teil des Tages wurden die Kinder gezwungen zu liegen,  oder susserhalb zu wandern.

2.3: Zu wenig Toiletten:

Ganz oft liest man Beschwerden des Jugendamts, dass es zu wenig Toiletten Brömme gibt. Daraus ergab sich das Problem, was häufig Betroffene erzählen, dass es strikte Toilettenzeiten gab, wo die Kinder anstehen mussten und auf Zwang ihre Ausscheidung erledigen mussten, und wenn sie dann unwillkürlich mussten, gab es ein Toilettenverbot. Dadurch kam es häufig zum Einnässen, ein schambesetzter, und Angst erregende Vorfall, für die die Kinder schrecklich bestraft wurden, so genannte Bettnässer wurden dadurch erst hervorgerufen. 

2.4: Kilogramm-Auffütterungszwang:

durch den Zwang nach sechs Wochen einen Kur – Erfolg zeigen zu müssen, der sich in Kilogramm -Zunahme pro Kind, übers Jahr hin in einer Statistik positiv auswirken musste, wurde den Kindern häufig mit starker Gewalt das Essen eingeflößt. Da es gleichzeitig zu Sparmaßnahmen kam und an eben diesem Essen gespart wurde, kam es bei sehr vielen Kindern zu Essensverweigerung und daher zu Gewalt beim Essen einflößen. 

2.5: Unfälle, Todesfälle: 

Erzieherinnen und Praktikantinnen oder Auszubildende,  müssen vom ersten Tag an alleine riesengroße Gruppen führen, was besonders draußen, im gefährlichen Gelände oder womöglich am Meer, beim Schwimmen, Unfälle hervorrief, was von damaligen Jugendämtern oft heftig bemängelt wurde.

Fazit: 

Wir haben also in den Akten Jugendamts- Beschwerden gefunden, die die damaligen Zustände aus damaliger Sicht verurteilt haben, also ist es nicht so, dass wir die Zustände nur mit heutigen Maßstäben messen.

3. Argument:  Pflege-statt Erziehungseinrichtungen

Kinder -Erholungsheime waren bis in die 90er Jahre oft reine Pflegeeinrichtungen und arbeiteten mit Pflege-Hilfspersonal , Pflegepersonal und Ärzten, die sich mit Pädagogik und Psychologie in keinster Weise beschäftigt haben. Dieses Personal war weit hinter der Zeit und ihren pädagogisch „zeitgemässen Methoden“ zurück, kannte keinerlei pädagogischer Fachliteratur und war, nach der balnologisch-medizinischen Fachliteratur zu urteilen, ( Sepo Folberth: Kinderheime…, 1956 und 1964)  einer extrem strafenden Pädagogik des 19. Jahrhunderts verhaftet, die durch Ärzte bestimmt wurde. Wir haben es also hier mit einer Pädagogik zu tun, die von medizinischen und pflegerischen Personal unqualifiziert angewandt wurde und auch schon damals, wäre sie öffentlich praktiziert worden, auf Unverständnis und Entsetzen gestoßen wäre. 

4. Argument: Abgeschottete Häuser

Diese Methoden wurde in riesigen Häusern, 24 Stunden, 6 Wochen lang ohne Elternkontakt, bei Besuchsverbot und Briefzensur, kleinsten Kindern, (2,4,6- -12-jährigen)  zugemutet, abseits grosser Städte und unter Täuschung der Öffentlichkeit,  in einer medizinischen Nische, in weit abgelegenen Orten, unterstützt durch balneologische Wissenschaft, und ehemaligen NS Netzwerken, gegen die damalige Jugendämte, sowie auch Eltern, mit etlichen Beschwerden, nicht ankamen. 

Gesamt – Fazit:

Da die Verschickungen also etliche Besonderheiten, heute würde man sagen: „Alleinstellungsmerkmale“ besitzen, müssen sie auch besonders beurteilt und bewertet werden, die vorgekommenen Grausamkeiten können nicht durch Zeitgemässheit erklärt und entschuldigt werden! 

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