Zum Thema Entschädigungen
Sehr viele Betroffene können Ihren Verschickungsaufenthalt nicht nachweisen, da die Unterlagen längst verloren sind. Die meisten wollen Aufklärung und Aufarbeitung, mit dem, dass man diesem Unrecht historisch nachgeht und es nicht vergisst. Es braucht einen Fonds, aus dem heraus Recherche und Dokumentation bezahlt werden können. Seit fünf Jahren werden jährlich Forderungskataloge von etwa 100 Betroffenen abgestimmt. Die aktuelle Erklärung. Die meisten wollen ihre Akten, und die Akten der Heime, in denen sie waren, sowie Betroffene aus denselben Heimen finden, um ihre bruchstückhaften und schmerzbelasteten Erinnerungen mit ihnen auszutauschen. Die meisten wünschen sich eine öffentliche Anerkennung ihres Leids, in Form von Mahnmalen, Gedenkstelen, Tafeln vor Bädermuseen und ehemaligen Verschickungshäusern.
Das sagte uns ein Rechtsanwalt zum Thema Entschädigungen:
„Da es sich bei dem Leid durch Verschickung um ein politisch-historisches Unrecht handelt, müssen mögliche Entschädigungszahlungen auf politischer Ebene für alle Betroffenen durchgesetzt werden. Von zivilrechtlichen, strafrechtlichen oder sozialrechtlichen Schritten ist abzuraten. Der Ausgang solch eines Verfahrens ist in der Mehrzahl der Fälle unbefriedigend, da unsere Rechtsordnung im Fall der Einzelklage keine befriedigende Lösung zur Verfügung stellt, die auflösen kann, was genau wirklich an Belastungen eingetreten ist. Es müssen im Einzelfall Beweise vorgelegt werden und Dokumente. Meist sind die kaum mehr vorhanden.
Eine kraftvolle Hilfestellung für die Betroffenen kann nur in der Erforschung der strukturellen Probleme der Kindesmisshandlungen liegen, sowie in der gegenüber staatlichen Stellen einzubringenden Forderung eines Fonds für die „Verschickungsopfer“ (Treuhandstiftungsfonds) und in der finanziellen Ausstattung der Bundesweiten Verschickungskinder-Initiative für eine Bürger-Forschungsarbeit, die die Recherche in jeder Heimortgruppe stärkt. Dazu dann das Angebot sozialarbeiterischer oder psychologischer Hilfe.“
Dieses haben wir schon 2019 in der Sylter Erklärung der Verschickungskinder als unsere Haupt-Forderung erarbeitet, und fordern es seit 5 Jahren jeweils in aktualisierter Form erneut. Helft uns dabei, einen Fonds Verschickungskinder, aufzubauen, aus dem die Beratungs-, die Hilfe-, die Bürgerforschungs- und Dokumentationsarbeit gestärkt werden können.