Zum Thema Entschädigungen

Die wichtigste „Entschädigung“ für ehemalige Verschickungskinder, die ihre Gesundheitsfahrten schmerzvoll erlebt haben, ist die öffentliche Anerkennung ihres Leids, die öffentlichen Entschuldigungen von Trägern und Politik, so dass sie sich nicht mehr allein, isoliert und schuldig fühlen. Bis zum Jahre 2019 waren im allgemeinen Diskurs die 6 -Wochenverschickungen in Kindererholungsheime- und heilstätten ausschließlich positiv konnotiert, seither kämpfen wir erfolgreich um die historische Wahrheit.

Notwendigkeiten:

Mehr als die Hälfte vieler Betroffener von Verschickungsleid können Ihren Verschickungsaufenthalt nicht mehr durch Dokumente nachweisen, da die Unterlagen längst verloren sind. Die meisten wollen daher also Hilfe bei Recherche und Vernetzung, um durch gemeinsame Recherche in Heimortgruppen mehr Nachweise und Belege über einzelne Heime zusammentragen zu können, aus denen sich eventuell Rückschlüsse über ihren eigenen Heimaufenthalt ergeben. Die meisten Betroffenen suchen also Informationen über ihre Heime, deren Akten und ihre Aufenthalte. Sie suchen außerdem Menschen, mit denen sie in denselben Heimen waren, um ihre bruchstückhaften und schmerzbelasteten Erinnerungen mit ihnen auszutauschen und Erinnerungen verifizieren zu können. Sie brauchen also Hilfe in Recherche und Vernetzung.

Vorangiges Ziel ist die öffentliche Anerkennung des Leids der Verschickungskinder, da es ein systemisches Unrecht war, das schon in der Struktur dieser Verschickungen angelegt war, und die Aufklärung dieser systemischen Ursachen. Ehemalige Betroffene wünschen sich, dass ihnen geglaubt wird, in Form von Entschuldigungen, Unterstützung bei der Recherche, der Errichtung von Mahnmalen, Gedenkstelen, Tafeln vor Bädermuseen, in Kurorten und ehemaligen Verschickungshäusern.

Das Thema persönliche finanzielle „Entschädigungen“, womit persönliche Zahlungen zur „Wiedergutmachung“ gemeint sind, wurde von den Kongress-Betroffenen auf den sechs Kongressen ab 2019 von den jeweils 80 – 150 TN nicht in den Vordergrund gestellt. Eine Rechtsauskunft im Jahre 2019 über den Umgang mit dem Thema Entschädigungen zum ersten Kongress auf Sylt, war diese:

  1. Eine kraftvolle Hilfestellung für die Betroffenen kann zunächst nur in der Erforschung der strukturellen Probleme der Kindesmisshandlungen liegen, sowie in der gegenüber staatlichen Stellen einzubringenden Forderung der finanziellen Ausstattung der Bundesweiten Verschickungskinder-Initiative für eine Bürger-Forschungsarbeit, die die Recherche in jeder Heimortgruppe stärkt, sowie dem Angebot sozialarbeiterischer oder psychologischer Hilfe.
  2. Von zivilrechtlichen, strafrechtlichen oder sozialrechtlichen Schritten Einzelner ist abzuraten. Der Ausgang solch eines Verfahrens ist in der Mehrzahl der Fälle unbefriedigend, da unsere Rechtsordnung im Fall der Einzelklage keine befriedigende Lösung zur Verfügung stellt, die auflösen kann, was genau wirklich an Belastungen eingetreten ist. Es müssen im Einzelfall Beweise vorgelegt werden und Dokumente. Meist sind die kaum mehr vorhanden.
  3. Da es sich bei dem Leid durch Verschickung um ein politisch-historisches Unrecht handelt, müssen mögliche Entschädigungszahlungen auf politischer Ebene für alle Betroffenen durchgesetzt werden. Priorität hat dabei das Bedürfnis der meisten nach Anerkennung, Recherche und Dokumentation. Zum Beispiel durch einen Fonds für die „Verschickungsopfer“ (Treuhandstiftungsfonds)

Ähnliches wurde dann 2019 im ersten Forderungskatalog der Verschickungskinder, der Sylter Erklärung der Verschickungskinder diskutiert und verschriftlicht. Seitdem wird jährlich unser aktueller Forderungskatalog von etwa 100 real zusammenkommender Betroffenen, nach basisdemokratischer Diskussion, gemeinsam auf unseren Kongressen im Plenum in Präsenz abgestimmt. Das letzte Mal durch 149 Betroffene von Verschickungsleid in Bad Kreuznach, in der o.g. Erklärung.

Für die Initiative Verschickungskinder und alle ihre Gruppen ist das erinnerte Leid kein persönlicher Zufall oder ein normales zeittypisches Phänomen, sondern die an ihnen ausgeübte Gewalt wird aus Ausdruck einer institutionellen Gewalt angesehen, die sich in den Kindererholungsheimen und – heilstätten auf eine besondere Weise, fast in all diesen Einrichtungen gezeigt hat. Diese wurde mittels Ausbildungsrichtlinien von Leitern solcher Einrichtungen in Ratgeberbüchern propagiert und war im Alltag dieser Einrichtungen tatsächlich sehr verbreitet. Sie wurde von einem System ineinandergreifender Einrichtungen des Heimatortes und der Kinderkureinrichtungen und Kurorte unterhalten. Kritik daran wurde unterdrückt. Dafür sprechen die zahllosen Zeugnisse von Betroffenen.

Die Initiative und ihre Gruppen entwickeln durch lebendige Diskussionen im Laufe des Jahres ergänzende Forderungen und können diese auf den Kongressen jeweils gern einbringen. Der Bundesverein kümmert sich dann vordringlich um die jeweils aktuell abgestimmten Forderungen. Dieses Jahr kümmert er sich um die Punkte: Durchsetzung von Hilfe in Recherche, Vernetzung, Selbsthilfe, sowie Anerkennung des Leids als Zeichen gesellschaftlicher Aufarbeitung dieses systemischen Unrechts. Die Idee eines FONDs für Verschickungskinder, in den Trägerverbände, Bundesländer und Bundesregierung gemeinschaftlich einzahlen, ist ein Fernziel unserer Bemühungen. Hier könnte dann auch die Forderung nach finanzieller Entschädigung für schwere Gewalterfahrungen Einzelner angesiedelt werden.

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